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1 подавать жалобу
v1) gener. (etw.) klagbar mächen (на что-л.), (j-m) eine Klage zustellen (кому-л.), (на кого-л., на что-л.) Beschwerde gegen (j-n), über (etw.) führen, Klage erheben (íà êîãî-ë.; gegen A), Klage erheben (gegen A) (на кого-л.), eine Klage eingeben, eine Klage gegen (j-n) anstrengen (на кого-л.), gegen (j-n) klagbar vorgehen (на кого-л.), gegen (j-n) klagbar werden (на кого-л.), schürgen (на кого-л.)2) obs. eine Klage anstellen3) milit. Beschwerde führen, eine Beschwerde einleiten, eine Beschwerde einreichen (в письменном виде)4) law. Beschwerde einlegen, Rekurs einlegen, ausklagen, eine Klage einreichen, einen Strafantrag stellen (с целью возбудить уголовное дело), verklagen (на кого-л.), rekurrieren, sich beschweren5) fin. Beschwerde einreichen6) patents. Rechtsbeschwerde einlegen, einklagen7) f.trade. eine Klage erheben gegen (íà êîãî-ë.; Akk), eine Beschwerde einlegen, eine Klage erheben -
2 предъявлять иск
v1) gener. (etw.) vor Gericht einklagen (о чём-л.), gegen (j-n) klagbar vorgehen (к кому-л.), gegen (j-n) klagbar werden (к кому-л.)2) law. eine Klage einreichen, eine Klage erheben, (к кому-л.) jemanden in Anspruch nehmen, klagen, verklagen (кому-л.)3) econ. einfordern4) patents. einklagen5) f.trade. eine Klage erheben gegen (к кому-л.), vor Gericht einklagen -
3 подавать жалобу в суд
Универсальный русско-немецкий словарь > подавать жалобу в суд
См. также в других словарях:
Klagbar — Klagbar, adj. et adv. 1) So beschaffen, daß darüber gerichtlich geklaget werden kann; in welchem Verstande es doch nur selten gebraucht wird. Die Sache ist noch nicht klagbar. 2) Wirklich vor Gericht klagend, in der gerichtlichen Schreibart, und… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
klagbar — klag|bar (Rechtssprache); klagbar werden … Die deutsche Rechtschreibung
klagbar — klag|bar 〈Adj.; Rechtsw.〉 so beschaffen, dass man vor Gericht darauf klagen kann ● die Angelegenheit ist (nicht) klagbar * * * klag|bar <Adj.> [mhd. klagebære = beklagenswert; klagend] (Rechtsspr.): so beschaffen, dass vor Gericht darauf… … Universal-Lexikon
Gut (Subst.) — 1. Alles gut ist eines andern. – Petri, II, 7. 2. Altes Gut hinter rost gem Schloss macht neuen Adel mit blankem Tross. (Böhm.) 3. An eines Gutes Ansprach ist kein Verlust. – Klingen, 48 a, 1; Graf, 441, 332. Wer einen Rechtsanspruch an eine… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Teufel — (s. ⇨ Teixel). 1. A mol muess ma m Teuffel uff de Wedel treta. – Birlinger, 1036. 2. All, wat de Düwel nich lesen kann (will), dat sleit he vörbi (oder: sleit he äwer). – Frommann, II, 389, 123; Eichwald, 346; Goldschmidt, 57; Kern, 1430. 3. Als… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Contract [1] — Contract (lat. Contractus, Rechtsw.), die von zwei od. mehreren Personen gegenseitig erklärte Übereinkunft über die Begründung eines obligationsmäßigen Rechtsverhältnisses; daher Contrahenten diejenigen, welche einen solchen Vertrag mit einander… … Pierer's Universal-Lexikon
Pactum — (lat.), 1) im Allgemeinen jeder Vertrag; 2) nach Römischem Rechte eine formlose vermögensrechtliche Übereinkunft mehrer Personen, welche aber nicht geeignet war, eine klagbare Obligation zu Stande zu bringen, weil ihr die Voraussetzungen eines… … Pierer's Universal-Lexikon
Spielschulden — Spielschulden, im Allgemeinen Verbindlichkeiten, welche aus Anlaß eines Spieles od. bei Gelegenheit eines solchen von einem Spieler eingegangen worden sind. Juristisch wichtig ist dabei die Frage, in wie weit diese Verbindlichkeiten mittelst… … Pierer's Universal-Lexikon
Mann — 1. A blind man may perchance hit the mark. – Tauben und Hühner Zeitung (Berlin 1862), Nr. 6, S. 46. 2. A Mann a Wort oder a Hundsfott. (Ulm.) 3. A Mann wie a Maus ün a Weib wie a Haus is noch nit gleich. (Jüd. deutsch. Warschau.) Will sagen, dass … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Anerkennung — (Anerkenntnis), die bejahende Erklärung über die Wirklichkeit, Wahrheit und Identität einer Person oder Sache oder eines Verhältnisses, vorzüglich insofern die eigne Mitwirkung dabei in Frage gestellt ist; z. B. A. eines Kindes, einer Urkunde,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rügebar — Rügebar, adj. et adv. nur noch in einigen Gegenden, für klagbar. Rügebar werden, klagbar, etwas klagen oder denunciiren. Ingleichen strafbar. Rügebare Handlungen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart